Das Forum Patientenvertretung in Hamburg stellt sich vor

Die Patientenbeteiligungsverordnung der Bundesregierung nennt vier bundesweite Patientenorganisationen, die zur Beteiligung berechtigt sind. In den Bundesländern sollen die entsprechenden Organisationen beteiligt werden. Das sind für Hamburg:

Wer einer dieser Organisationen zugehörig ist, kann als Patientenvertreter benannt werden.

Je eine VertreterIn dieser vier Organisationen bilden den Koordinierungsausschuss des Forum Patientenvertretung in Hamburg. Die Koordinationsstelle (Geschäftsstelle) ist gegenwärtig bei der Verbraucherzentrale.

Auf den folgenden Seiten, die Sie über das Untermenü dieser Seite aufrufen können, finden Sie mehr zur Geschichte der Patientenbeteiligung, zur Frage, wie Sie mitmachen können, zu einigen bereits als Patientenvertreter tätigen Personen usw.