Wie wird man PatientenvertreterIn?

Nach § 140f SGB V und Patientenbeteiligungsverordnung kann nur Patientenvertreter werden, wer zu einer der vier dort genannten Patientenorganisationen gehört. Ob "gehören" auch bedeutet, dass man dort Mitglied sein muss, ist formal noch nicht geklärt. Wir handhaben das so, dass Sie PV werden können, wenn Sie entweder Mitglied einer der Gruppen sind, die beispielsweise ihrerseits Mitglied der Hamburger LAG für behinderte Menschen e.V. sind; oder in einer Selbsthilfegruppe mitarbeiten, die bei KISS schon länger bekannt ist... Jedenfalls muss eine der vier Patientenorganisationen des Forum Patientenvertretung in Hamburg (siehe unter Kontakt) für Sie "bürgen".

Am besten nehmen Sie Kontakt mit derjenigen Patientenorganisation auf, die Ihnen am nächsten steht. Wenn Sie dann bei einem unserer Treffen dabei sind -- die finden alle 2-3 Monate statt --, werden wir Sie und Sie uns kennen lernen und es zeigt sich, wo Sie ggf. mitmachen können. Meist dauert das etwas, bis Sie sich einen Überblick verschafft haben über die Mitmach-Möglichkeiten und die "freien Plätze" als PV. Das ist nichts für Eintagsfliegen; aber wenn Sie sich vorstellen können, über längere Zeit dabei zu bleiben (heißt: vielleicht ein paar Jahre), dann melden Sie sich!