Patientenvertreter bedauern den Wegfall der Unabhängigen Beschwerdestelle für Menschen mit Psychiatrieerfahrung

Mit großem Bedauern haben die Hamburger Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter zur Kenntnis genommen, dass sich der Trägerverein der Unabhängigen Beschwerdestelle für Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung in Hamburg kürzlich aufgelöst hat und somit auch sein Beratungsangebot einstellt. Grund hierfür ist, dass die Beratung seit vielen Jahren ohne öffentliche Förderung ausschließlich ehrenamtlich organisiert wurde und sich kein Nachwuchs finden ließ.

Die Unabhängige Beschwerdestelle für Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung in Hamburg unterstützte Betroffene bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Interessen u.a. gegenüber Behörden, psychiatrischen Kliniken, psychiatrischen oder psychotherapeutischen Praxen oder gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern, bspw. bei Beschwerden über die Betreuungs-, Unterbringungs- oder Behandlungsbedingungen.

Die Hamburger Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter schließen sich der Einschätzung des Paritätischen in Hamburg an, dass es höchst bedauerlich ist, dass eine solche ehrenamtlich getragene Initiative wegfällt, hat sie doch stets für die Betroffenen großartige Leistungen erbracht. Es ist nun an der Zeit, die Arbeit dieser Initiative zu professionalisieren, so dass es weiterhin eine unabhängige Beschwerdestelle im psychiatrischen Versorgungssystem gibt.

Patienteninitiative Hamburg zieht sich zurück

April 2020  |  Mit Bedauern, aber Verständnis für den Schritt und Respekt vor der zugrundeliegenden konsequenten Haltung nehmen wir zur Kenntnis, dass sich die Patienten-Initiative e.V. entschlossen hat, ihre Mitgliedschaft in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen (BAGP) zu beenden. Grund hierfür ist es, dass sie sich als nicht öffentlich geförderter, ehrenamtlich tätiger Verein nicht mehr in der Lage sehen, der Gremienarbeit mit ihren hohen Anforderungen an Wissen und Vorbereitung gerecht zu werden.

Für die Hamburger Patientenvertretung hat dies weitreichende Folgen, ist die Patienten-Initiative damit nicht mehr eine der sog. „maßgeblichen Organisationen“, die die Patientenvertretung in Hamburg organisieren und tragen. Somit verbleiben noch die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen, die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. sowie die Verbraucherzentrale e.V. als „maßgebliche Organisationen“.

Der Rückzug der Patienten-Initiative ist ein schwerer Schlag für die Patientenvertretung in Hamburg – und auch bisher sichtbarste Folge des offenbar geringen Interesses an einer bedarfsgerechten strukturellen Unterstützung der Arbeit der Patientenvertretung.

Landes-Stabsstellen für Patientenbeteiligung in greifbarer Nähe

November 2019  |  Am 7. November 2019 verabschiedete der Bundestag das sog. MDK-Reformgesetz (Drucksache 19/14871). Huckepack auf dieses Gesetz, welches sich primär einer stärkere Trennung von MDK (bald: MD) und Krankenkasse zuwendet, wurde eine Änderung des § 140f Absatz 7 SGB V vorgenommen, welcher für die Patientenvertretung auf Landesebene nachgerade revolutionär sein könnte.

Der neue Absatz liest sich dann ab 1. Januar 2020 folgendermaßen:

"(7) Die in der Verordnung nach § 140g genannten oder nach der Verordnung anerkannten Organisationen sowie die sachkundigen Personen werden bei der Durchführung ihrer gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsrechte auf Landesebene von den Landesausschüssen nach § 90 durch geeignete Maßnahmen organisatorisch und inhaltlich unterstützt. Hierzu kann der Landesausschuss nach § 90 eine Stabsstelle Patientenbeteiligung einrichten. Die Unterstützung erstreckt sich insbesondere auf die Organisation von Fortbildungen und Schulungen, auf die Aufbereitung von Sitzungsunterlagen sowie die Durchführung des Benennungsverfahrens nach Absatz 3 Satz 4. Wird durch den Landesausschuss nach § 90 keine Stabsstelle Patientenbeteiligung eingerichtet, erstattet er den in Satz 1 genannten Organisationen die Aufwendungen für die anfallenden koordinierenden Maßnahmen. Die sachkundigen Personen haben gegenüber dem Landesausschuss nach § 90 einen Anspruch auf Übernahme von Reisekosten, Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall nach Absatz 5 für jährlich bis zu sechs Koordinierungs- und Abstimmungstreffen sowie für Fortbildungen und Schulungen nach Satz 3.“

Sprich: Der Landesausschuss nach § 90 wird beauftragt, die Patientenbeteiligung zu unterstützen. Er kann hierzu eine Stabsstelle einrichten - wenn er dies nicht tut, erstattet er den maßgeblichen Organisationen die anfallenden Aufwendungen.

Ist dies der Durchbruch, auf den wir so lange gewartet haben? Viele Fragen bleiben noch offen - wir werden auf jeden Fall alsbald den Kontakt zum Landesausschuss suchen, damit eine solche Stabsstelle nicht nur im Gesetz steht, sondern auch wirklich unterstützend tätig wird.

 

Gesundheitsminister wollen Patientenorientierung stärken

Juli 2019  |  Deutschlands Gesundheitsminister aus Bund und Ländern wollen mehr Patientenorientierung in der Gesundheitspolitik. Schließlich wird ein Gesundheitssystem nicht für Ärzte, Therapeuten, Krankenhäuser oder Krankenkassen gemacht, sondern für Patienten.

Schon vor einem Jahr hat die Konferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern (GMK) beschlossen, dass „Patientenorientierung als Element einer zukunftsweisenden Gesundheitspolitik“ gestärkt werden soll. Das 15-seitige Dokument zählt 17 Punkte auf, die die Stärkung der Patientenposition zum Ziel haben. Stichworte der Maßnahmen, die uns als individuelle Patientinnen und Patienten stärken sollen, sind beispielsweise Gesundheitskompetenz, Barrierefreiheit, Gestaltung der Beziehung zwischen Patient und Arzt, Weitergabe von Information sowie Qualitätstransparenz. Einige Punkte beziehen sich aber auch auf die kollektive Beteiligung der Patienten an der Gestaltung des Gesundheitssystems.

Zwei dieser 17 Punkte sind für Patientenvertreter besonders interessant.

Mit Punkt neun soll die Mitwirkung von Patientenvertretern an gesundheitspolitischen Entscheidungen gestärkt werden:

„Die GMK spricht sich dafür aus, die Beteiligung von Patientinnen und Patienten strukturell in allen Gremien des Gesundheitswesens weiter zu stärken. Die GMK sieht die Notwendigkeit, Patientinnen und Patienten bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens einzubeziehen, um so ihre Expertise in eigener Sache in die Entscheidungsprozesse einbringen zu können. Patientenbeteiligung ist ein Element zur Stärkung der Patientenrechte und trägt zur Verbesserung der Qualität der gesundheitlichen Versorgung bei. Hierzu bedarf es auch der Sicherstellung von angemessenen Ressourcen, um Patientenbeteiligung zu ermöglichen.“

Die Begründung dazu:

„Eine wesentliche Voraussetzung für eine patientenorientierte Weiterentwicklung des Gesundheitswesens besteht darin, dass Patientinnen und Patienten ihre Sichtweisen, Kompetenzen, Bedarfe und Bedürfnisse regelhaft in die Versorgungsgestaltung mit einbringen können und sich aktiv an dieser Gestaltung beteiligen. Es ist daher notwendig, die Strukturen des Gesundheitswesens so weiter zu entwickeln, dass sich Patientinnen und Patienten Handlungsspielräume aneignen können und dadurch mehr Entscheidungsmöglichkeiten erhalten.
Ein weiterer Schritt ist die Weiterentwicklung und Stärkung der kollektiven Patientenbeteiligung. Bereits heute können die Aufgaben in den verschiedenen Beteiligungsstrukturen aufgrund mangelnder personeller, struktureller und finanzieller Ressourcen häufig nicht wahrgenommen werden. Daher ist eine Aufwertung der kollektiven Patientenbeteiligung auch an den Ausbau der verfügbaren Unterstützung und Infrastruktur gekoppelt (z.B. über Fortbildung, Coaching).“

Hier gehen die Gesundheitsminister über die bisherige Gesetzeslage an mehreren Stellen hinaus. Erstens sollen Patienten an allen Gremien des Gesundheitswesens stärker beteiligt werden. Bisher ist das nur in einigen Feldern der Fall. Zweitens wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beteiligung „angemessener Ressourcen“ bedarf. Damit dürfte vor allem die finanzielle Förderung von Geschäfts- oder Koordinationsstellen in den Ländern gemeint sein, die gegenwärtig das größte Hindernis für breitere Beteiligung von Patientinnen und Patienten darstellt.

Eine weitere Forderung der GMK ist noch eher neu in der bundesweiten Diskussion. Punkt 15 will Patientenbeteiligung in weiteren Institutionen verankern:

„Aus Sicht der GMK ist die außergerichtliche Schlichtung bei Behandlungsfehlervorwürfen durch eine angemessene Beteiligung der Patientenvertretung in allen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen zu verbessern.“

Die Begründung dazu:

„Verfahren zur außergerichtlichen Schlichtung verlaufen häufig für die Beteiligten noch nicht zufriedenstellend. Sie müssen vereinheitlicht und patientenfreundlich gestaltet werden, um z.B. zeit- und kostenaufwändige Wege zu den Gerichten zu reduzieren. Dies beinhaltet ggf. auch Anpassungen der Heilberufsgesetzgebung in den Ländern. Patientenvertreter sollten effektivere Beteiligungsrechte in allen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen erhalten.“

Eine Beteiligung von Patientenvertretern an den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, die von den Ärztekammern als freiwillige Leistungen angeboten werden, gibt es bisher nur in Rheinland-Pfalz. Dort werden die Schlichtungsausschüsse der Heilberufekammern neben dem juristischen Vorsitzenden mit zwei Kammerangehörigen (in unserem Fall also Ärzten) und zwei – übrigens stimmberechtigten – Betroffenenvertretern (also Patienten) besetzt. Die größte Schlichtungsstelle für zehn Bundesländer in Hannover hat zwar ebenfalls einen „Patientenvertreter“ berufen. Er ist allerdings, anders als in Rheinland-Pfalz, nicht stimmberechtigt und wird nicht von den nach § 140f SGB V zur Patientenbeteiligung berufenen Organisationen gewählt, sondern von den Gesellschaftern der Schlichtungsstelle, den Landesärztekammern der neun norddeutschen Bundesländer und des Saarlandes, nach eigenem Gutdünken (also sozusagen „nach Gutsherrenart“) ausgesucht.

Ob dieses Dokument der GMK irgendeine Wirkung haben wird, bleibt abzuwarten. Wenn es um konkrete Entscheidungen geht, sind andere Faktoren ausschlaggebend als unverbindliche Beschlüsse. Zum Beispiel die finanziellen Prioritäten. Für uns ist das Dokument aber eine gute Argumentationsgrundlage zur Untermauerung unserer ganz ähnlich lautenden Forderungen.

Bundesrat: Patientenorientierung abgeschmettert

Juni 2019  |  Die Länder Berlin, Brandenburg und Hamburg (alle rot-rot, rot-rot-grün oder rot-grün regiert) legten Anfang Mai dem Bundesrat einen Antrag vor, der die Patientenorientierung im Gesundheitswesen in fünf Punkten verbessern sollte. Der dritte der fünf Punkte betrifft die Stärkung der Patientenvertretung in den Ländern:

3. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die Beteiligung von Patientinnen und Patienten strukturell in allen Gremien des Gesundheitswesens weiter zu stärken. Hierzu bedarf es der Sicherstellung von angemessenen Ressourcen, um Patientenbeteiligung durch Patientenvertreterinnen und -vertreter zu ermöglichen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, eine Regelung mit dem Ziel zu treffen, die Maßnahmen der organisatorischen und inhaltlichen Unterstützung der Patientenvertreterinnen bzw. -vertreter auf Bundes- und Landesebene anzugleichen.

Und zur Begründung wird ausgeführt:

Nach § 140f Absatz 2 SGB V gibt es seit 2004 eine Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss. Die Erfahrungen mit der Patientenbeteiligung beim G-BA sind positiv. Dieses Urteil wird durchweg inzwischen von allen „Bänken“ geteilt. Um die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter bei der Wahrnehmung ihres Antrags- und Mitberatungsrechts organisatorisch und inhaltlich zu unterstützen, hat der Bundesgesetzgeber beispielsweise eine Stabsstelle Patientenbeteiligung beim G-BA einrichten lassen.
Patientenvertretung findet auch in den Gremien auf Landesebene statt. Sowohl für koordinierende Aufgaben auf Landesebene als auch für erforderliche Abstimmungen mit der Bundesebene hat der Gesetzgeber jedoch keine Unterstützungsstrukturen vorgesehen. Um Transparenz und Vernetzung von Patientenbelangen herzustellen, benötigen die Akteure auch auf Landesebene entsprechend unterstützende Strukturen. Allein im Ehrenamt ist dies nicht mehr zu leisten. Daher sollten Regelungen im SGB V mit dem Ziel getroffen werden, die Maßnahmen der organisatorischen und inhaltlichen Unterstützung der Patientenvertreterinnen und -vertreter auf Bundes- und Landesebene anzugleichen.

Die vier weiteren Punkte bezogen sich auf einen Patientenbrief nach Entlassung aus stationärer Behandlung, auf Ausweitung der gesundheitlichen Versorgungsplanung bei schweren Erkrankungen auch auf Menschen außerhalb von Pflegeeinrichtungen, auf einen Härtefallfonds bei offensichtlichen Behandlungsfehlern und -- ein besonders interessantes Thema: Bürgergutachten zur Patientenorientierung, kombiniert mit repräsentativen Bürgerbefragungen und Online-Beteiligungen.

Hier der Wortlaut des gesamten Antrags und hier der Link zur Rede der brandenburgischen Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij (Linke) vor dem Plenum des Bundesrats.

Laut Antrag der drei Bundesländer sollte "Patientenorientierung zu einer Leitidee des deutschen Gesundheitswesens" gemacht werden. Vielleicht war es dieses hohe Ziel, das das Ganze schließlich zum Scheitern brachte. Nachdem der federführende Gesundheitsausschuss empfohlen hatte, den Antrag anzunehmen, beantragte Schleswig-Holstein (Jamaika-Koalition, Gesundheitsminister Heiner Garg, FDP), die Bürgergutachten komplett zu streichen, da Bürgerstellungnahmen wegen der Komplexität der Materie nicht als Grundlage für Entscheidungen dienen könnten. Doch auch das reichte nicht. Der Bundesrat beschloss in seiner 978. Sitzung am 7. Juni 2019, das Ganze nicht zu beschließen.

Nun bleibt als einzige Hoffnung, dass die Bundesregierung auch ohne Anregung durch den Bundestag tätig wird und wenigstens den für uns wichtigen Punkt der Stärkung der Patientenbeteiligung in den Ländern aufgreift. Oder müssen wir warten bis zum Sanknimmerleinstag, wenn unser Forum Patientenvertretung immer schwächer geworden und vielleicht schon dahingeschieden ist -- ohne gesundheitliche Versorgungsplanung am Lebensende, denn die gilt weiterhin nur für Bewohner von Pflegeheimen...

Brandenburg erhält hauptamtlichen Koordinator

März 2019  |  Die Patientenvertreter in Nordrhein-Westfalen und Bayern haben schon seit einigen Jahren eine hauptamtliche Koordinations- und Geschäftsstelle, die das Bundesland bezahlt. Nun hat auch das Land Brandenburg für die Finanzierung gesorgt. Der Koordinator ist bei der LAG Selbsthilfe Brandenburg e.V. in Schwedt angesiedelt. Nach seiner Einarbeitung soll er sich mit dem Aufbau einer wirksameren Struktur der bisher nur notdürftig koordinierten und unterstützten Landschaft der Patientenvertretung in dem recht großen Flächenland beschäftigen. Ob die ganz am östlichen Rand des Landes gelegene 30.000-Einwohner-Stadt Schwedt dafür der geeignete Ausgangspunkt ist, wird sich zeigen; schließlich sind die meisten Landesorganisationen in der Hauptstadt Potsdam angesiedelt.

Hamburg folgt dem auch in Brandenburg eingeschlagenen Modell einer Finanzierung durch das Bundesland leider nicht, hier warten alle auf eine deutliche Verpflichtung der Selbstverwaltungspartner durch einen reformierten § 140f SGB V. Bis dahin wurde die Verbraucherzentrale gebeten, aus den Mitteln, die sie vom Land Hamburg für ihre Arbeit bekommt, weiterhin ein Minimum an Koordination sicherzustellen.

Es geht weiter, wenn auch auf niedrigem Niveau

Februar 2019  |  Seit vielen Jahren fordern wir, die Koordination der Patientenvertretung in Hamburg zu professionalisieren, da der Umfang der nötigen Arbeit ehrenamtlich nicht mehr zu leisten ist. Dafür haben wir im zweiten Halbjahr 2017 sogar gestreikt, sind also nicht mehr in die Gremien gegangen. Das hat niemanden sichtbar interessiert, so dass zwar die PatientenverteterInnen ihre Arbeit Anfang 2018 wieder aufnahmen, damit sie den Anschluss an die Arbeit in den Gremien nicht verlieren, aber die Koordination, die überwiegend ehrenamtlich geleistet worden war, wurde nicht wieder aufgenommen. Der Koordinator bei der Verbraucherzentrale sagte lediglich zu, eine hauptamtliche KoordinatorIn einzuarbeiten, wenn diese bis April 2019 gefunden würde.

Nun hat sich endlich die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) bewegt und die Verbraucherzentrale veranlasst, den Betrag von 10.000 Euro aus den Mitteln, die ihr die Bürgerschaft für 2019 bewilligt hat, für die Koordination des Forum Patientenvertretung in Hamburg zu verwenden. Die Hoffnung, dass damit auch die anderen Akteure der gesundheitlichen Selbstverwaltung -- Kassenärztliche Vereinigung, Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen -- ihren Beitrag leisten würden, hat sich jedoch noch nicht erfüllt. Sie warten auf eine deutlichere gesetzliche Verpflichtung. Wir sehen die zwar längst (siehe hier), sie jedoch nicht.

So wird jetzt diese Homepage wieder gepflegt und die Patientenvertreter zu regelmäßigen Versammlungen eingeladen. Das ist zwar längst nicht das "volle Programm" einer Koordinations- und Geschäftsstelle, wie wir es uns vorstellen (unser Konzept dazu siehe hier), aber immerhin eine Fortsetzung auf niedrigem Niveau. Vielleicht die Rettung in letzter Minute.